Leistungen & Service! Was wir für Sie tun können:
Überführen des Verstorbenen, auch wenn der Tod nicht am Wohn- bzw. Bestattungsort eingetreten ist; Bereitstellen des Sarges/ der Urne, der Deckengarnitur und der Bestattungswäsche; Fachgerechte hygienische Versorgung sowie Einbetten des Verstorbenen; Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt; Abmeldung bei der zugehörigen Krankenkasse; Abmeldung der Rente und Beantragung der dreimonatigen Weiterzahlung der Rente an die Witwe/ den Witwer