Herzlich willkommen bei der Kanzlei Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte! Wir sind seit 1990 für unsere Mandanten in den Kerngebieten des Zivil-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Strafrecht tätig und untermauern unsere Kompetenz durch Fachanwälte und Spezialisten für die vielfältigen Rechtgebiete. Seit unserem Zusammenschluss mit der IT- und medienrechtlichen geprägten Kanzlei Melchior Illig im Jahr 2018 haben wir uns außerdem um die Rechtsgebiete des Urheber- und Medienrechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Informationstechnologierechts erweitert und hierfür eine personell verstärkte Abteilung aufgebaut. In enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern ermöglichen wir eine umfassende Rechtsvorsorge unter einem Dach.
Keywords Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Banken- und Kapitalmarktrecht, Baurecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Forderungseinzug, Forderungsmanagement, Genossenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Grundstücks- und Immobilienrecht, Handelsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Internetrecht, IT-Recht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht, Restitutionsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Urheberrecht Medienrecht, Vereinsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungseigentumsrecht.
Brauchen Sie Unterstützung bei erbrechtlichen Angelegenheiten? Suchen Sie nicht weiter! Hier in unserer Kanzlei sind wir bereit, Ihnen in dieser sensiblen Zeit beizustehen und Ihnen den Weg durch das komplexe Labyrinth des Erbrechts zu ebnen.
Link: Erbrecht
Das Mietrecht ist die Gesamtheit der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Gebrauchsüberlassung von Sachen gegen Entgelt. Der Hauptanwendungsfall ist wohl die Gebrauchsüberlassung von Räumen zum Wohnen und zur Geschäftsausübung.
Link: Mietrecht
Das Arbeitsrecht ist insbesondere durch die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern auf der einen Seite und Arbeitgebern auf der anderen Seite gekennzeichnet. Hierbei sind im Arbeitsrecht die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner normiert und ausgestaltet worden.
Link: Arbeitsrecht
Das IT-Recht vereint die sich rund um die Verwendung von Informationstechnologie ergebenden juristischen Fragestellungen und ist daher mehr ein Oberbegriff als ein durch spezifische Gesetze kodifiziertes Rechtsgebiet.
Loading map...